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    MedCanG-Änderungsgesetz 2026 Überblick

    MedCanG-Reform 2026: Was ändert sich?

    Die Bundesregierung hat mit BT-Drs. 21/3061 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgelegt. Kern: persönlicher Arzt-Patient-Kontakt für Blüten-Verordnungen und ein Versandverbot für Cannabisblüten. Wir fassen den aktuellen Stand zusammen.

    Die zentralen Änderungen im Überblick

    Cannabisblüten sollen künftig nur nach persönlichem Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patient:in verschrieben werden dürfen. Zusätzlich soll der Versand von Cannabisblüten durch Apotheken verboten werden – Botendienst und persönliche Übergabe bleiben möglich. Extrakte und Fertigarzneimittel sind nach aktuellem Stand nicht vom Versandverbot betroffen.

    Stand des Gesetzgebungsverfahrens

    Der Bundesrat hat am 21.11.2025 Stellung genommen und zusätzlich Preisbindung sowie Werbeverbot gefordert. Am 14.01.2026 fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt; Sachverständige forderten Nachbesserungen. Der aktuelle Verfahrensstand wird laufend im Legal-Update-Dashboard gepflegt.

    Was bedeutet das konkret für Patient:innen?

    Reine Fragebogen-Verordnungen für Cannabisblüten werden bei Inkrafttreten nicht mehr zulässig sein. Anbieter mit echter Videosprechstunde und Praxisketten dürften besser aufgestellt sein. Für die Übergangsphase empfehlen wir, Anbieter mit ärztlicher Sprechstunde zu bevorzugen – siehe Telemedizin-Cannabis-Rezept sowie Cannabis-Rezept-Anbieter vergleichen.

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