Die zentralen Änderungen im Überblick
Cannabisblüten sollen künftig nur nach persönlichem Kontakt zwischen Ärztin/Arzt und Patient:in verschrieben werden dürfen. Zusätzlich soll der Versand von Cannabisblüten durch Apotheken verboten werden – Botendienst und persönliche Übergabe bleiben möglich. Extrakte und Fertigarzneimittel sind nach aktuellem Stand nicht vom Versandverbot betroffen.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 21.11.2025 Stellung genommen und zusätzlich Preisbindung sowie Werbeverbot gefordert. Am 14.01.2026 fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt; Sachverständige forderten Nachbesserungen. Der aktuelle Verfahrensstand wird laufend im Legal-Update-Dashboard gepflegt.
Was bedeutet das konkret für Patient:innen?
Reine Fragebogen-Verordnungen für Cannabisblüten werden bei Inkrafttreten nicht mehr zulässig sein. Anbieter mit echter Videosprechstunde und Praxisketten dürften besser aufgestellt sein. Für die Übergangsphase empfehlen wir, Anbieter mit ärztlicher Sprechstunde zu bevorzugen – siehe Telemedizin-Cannabis-Rezept sowie Cannabis-Rezept-Anbieter vergleichen.
Empfohlene Anbieter
- BloomwellGanzheitliche Cannabis-Therapie mit persönlicher Beratung und Online-Sprechstunde. Individuelle Betreuung durch erfahrene Ärzte.
- GetKongDein Weg zum Cannabis-Rezept: Fragebogen ausfüllen, ärztliche Prüfung und schnelle Rezeptausstellung — alles digital und unkompliziert.
- CannGoExpress-Lieferung von medizinischem Cannabis. Fragebogen ausfüllen, Rezept erhalten und Produkte schnell geliefert bekommen.