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    Versandverbot Cannabisblüten Deutschland

    Cannabis-Versandverbot: Aktueller Stand

    Das im MedCanG-Änderungsgesetz vorgesehene Versandverbot für Cannabisblüten ist eines der umstrittensten Vorhaben der Legislaturperiode. Wir bündeln die politische Chronologie, europarechtliche Argumente und die Auswirkungen auf die Versorgung.

    Chronologie des Verfahrens

    RefE des BMG (15.07.2025) → Kabinettsbeschluss (Oktober 2025) → Bundesrats-Stellungnahme (21.11.2025) → Einbringung in den Bundestag (BT-Drs. 21/3061, 03.12.2025) → Anhörung im Gesundheitsausschuss (14.01.2026). Alle Etappen sind im Legal-Update-Dashboard belegt.

    Warum das Versandverbot wackelt

    Die Pharmazeutische Zeitung berichtete am 04.02.2026, dass die Chancen auf ein umfassendes Versandverbot schwinden. Kritiker verweisen auf die EuGH-Entscheidung C-148/15 (Deutsche Parkinson Vereinigung) sowie die BGH-Entscheidung I ZR 74/24 vom 17.07.2025, wonach die deutsche Arzneimittelpreisbindung gegenüber EU-Versandapotheken nicht anwendbar ist.

    Was Patient:innen jetzt tun können

    Solange kein Versandverbot in Kraft ist, bleibt der Postversand über spezialisierte Apotheken zulässig. Wer künftig auf regionale Belieferung angewiesen sein könnte, sollte auch eine Cannabis-Apotheke in der eigenen Region einplanen – z. B. über unsere Städte-Übersicht.

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